1. Einführung
Die Familienbeihilfe und Kinderbeihilfe sind wichtige finanzielle Unterstützungen, die Familien in Deutschland erhalten können. Doch bis wann und unter welchen Voraussetzungen wird diese Beihilfe gewährt?
2. Familienbeihilfe bis wann?
Die Familienbeihilfe wird in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt. Jedoch gibt es bestimmte Ausnahmen, unter denen die Beihilfe auch über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt werden kann.
2.1 Verlängerung der Familienbeihilfe
Wenn das Kind sich in einer Ausbildung oder in einem Studium befindet, kann die Familienbeihilfe unter gewissen Bedingungen bis zum 25. Lebensjahr weitergewährt werden. Dazu müssen bestimmte Nachweise erbracht werden.
2.2 Behinderung des Kindes
Ist das Kind aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen, kann die Familienbeihilfe auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden. Hier sind entsprechende ärztliche Gutachten erforderlich.
3. Kinderbeihilfe bis wann?
Die Kinderbeihilfe wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Auch hier gelten bestimmte Ausnahmen, die eine Verlängerung der Beihilfe ermöglichen.
3.1 Kind in Ausbildung
Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, kann die Kinderbeihilfe bis zum Abschluss dieser Ausbildung weitergezahlt werden. Es müssen entsprechende Nachweise über die Ausbildung vorgelegt werden.
3.2 Kind mit Behinderung
Bei einer Behinderung des Kindes kann die Kinderbeihilfe auch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden. Auch hier sind ärztliche Bescheinigungen erforderlich.
4. Fristen und Anträge
Um die Familienbeihilfe und Kinderbeihilfe zu erhalten, müssen Anträge rechtzeitig gestellt werden. Es ist wichtig, sich über die jeweiligen Fristen und Voraussetzungen zu informieren, um die Beihilfe nicht zu versäumen.
5. Fazit
Die Familienbeihilfe und Kinderbeihilfe sind wichtige Unterstützungen für Familien. Es ist entscheidend, die Voraussetzungen für den Bezug zu kennen und rechtzeitig Anträge zu stellen, um keine finanziellen Unterstützungen zu verpassen.